Einsicht in Vollmachten und Verfügungen eines Kunden

Einsicht in Vollmachten und Verfügungen eines Kunden

Die Einsicht in die Vollmachten und Verfügungen eines Kunden ist nur dann möglich, wenn der entsprechende Notfallordner vom Kunden für Ihr Unternehmen freigegeben wurde.

Kunden können direkt in ihrem Zugang die Freigabe(n) veranlassen.

  • Mit Updateservice der Deutschen Vorsorgedatenbank: Die Freigabe erfolgt zentral über den Notfallplan. 

  • Ohne Updateservice der Deutschen Vorsorgedatenbank: Der Kunde kann den Notfallordner auch gezielt einzeln freigeben.  (Mehr zu den Freigaben durch den Kunden)

WarningWichtig: Liegt keine Freigabe vor, ist eine Einsicht aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.




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