Vermeiden Sie Sonderzeichen wie ß, ä, ö, ü, é oder Emojis in Dateinamen – insbesondere bei langen Namen. Verwenden Sie stattdessen sichere Schreibweisen:
ß → ss
ä → ae
ö → oe
ü → ue

Halten Sie Dateinamen möglichst kurz und neutral. Das erhöht die Kompatibilität mit allen Systemen.
Beispiele für sichere Dateinamen:
❌ Problematisch:
Versicherungsschein Heße, Hans 02.01.2025 final überarbeitet.pdf
✅ Empfohlen:
Versicherungsschein_Hesse_Hans_2025-01-02.pdf
❌ Problematisch:
Patientenverfügung Anna Schmidt 01.05.2025.pdf
✅ Empfohlen:
Patientenverfuegung_Anna_Schmidt.pdf
Was genau passiert da?
Dateinamen dürfen eine bestimmte maximale Länge nicht überschreiten. Dabei zählt nicht nur, was man sieht – sondern wie viel Speicherplatz der vollständige Dateiname intern benötigt.
Normale Buchstaben (A–Z) belegen wenig Speicherplatz.
Sonderzeichen wie ß, ä, ö oder ü benötigen mehr Speicher – obwohl sie wie ein einzelner Buchstabe aussehen.
Wenn ein Dateiname sehr lang ist und Sonderzeichen enthält, kann das System den Namen nicht mehr verarbeiten – und es kommt zu einem Fehler beim Hochladen.

Das Problem liegt nicht direkt am „ß“, sondern an der Gesamtlänge des Dateinamens in Kombination mit Sonderzeichen.
Bei kurzen Namen fällt das meist nicht ins Gewicht – bei längeren allerdings schon.
❗ Was passiert bei zu langen Dateinamen mit Sonderzeichen und/oder Umlauten?

Bei sehr langen Dateinamen, die Sonderzeichen oder Umlaute (z. B. „ß“, „ä“, „ö“, „ü“) enthalten, kommt es zuverlässig zu folgenden Problemen:

Auch wenn ein kurzer Dateiname mit dem Zeichen „ß“ problemlos funktioniert:
Wird der Dateiname zu lang und enthält Sonderzeichen, überschreitet er die systemseitig erlaubte Grenze. Der Upload schlägt fehl – und bereits gespeicherte Dateien werden nicht mehr angezeigt.
Der Grund: Sonderzeichen wie „ß“ belegen im Hintergrund mehr Speicherplatz als normale Buchstaben.

Was können Sie tun?
Die Analyse und technische Korrektur erfordert einen Eingriff in die Datenbank durch unsere IT. Diese Supportleistung ist nicht kostenfrei.
Kostenpauschale: 50 EUR netto.