Kunden, die bereits einen Account im NETZWERKZEUG haben, können mit der dort hinterlegten E-Mail-Adresse keine Buchung über den aus der Shop-Verwaltung generierten Link vornehmen.
Falls ein zweiter Account erforderlich ist – beispielsweise, wenn eine Person sowohl privat als auch geschäftlich tätig ist – muss dafür zwingend eine andere E-Mail-Adresse genutzt werden. Dies ist sinnvoll, da die Bevollmächtigten im privaten und geschäftlichen Bereich in der Regel unterschiedlich sind. Ein Unternehmensbevollmächtigter sollte vermutlich keinen Zugriff auf die privaten Dokumente haben.
Wichtig: Falls sich ein Privatkunde dennoch mit einer anderen E-Mail-Adresse einen weiteren Account erstellt, können diese Accounts nicht zusammengelegt werden.